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   OLG Hamm, 19.05.2020 - 24 U 203/19   

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https://dejure.org/2020,81309
OLG Hamm, 19.05.2020 - 24 U 203/19 (https://dejure.org/2020,81309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2020 - 24 U 203/19 (https://dejure.org/2020,81309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 24 U 203/19 (https://dejure.org/2020,81309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Nachzahlung von Umsatzsteuer Änderung der rechtswidrigen Verwaltungspraxis zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Subjektives Element für einen Verjährungsbeginn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer kann trotz Schlusszahlungsvorbehalt nachgefordert werden!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2020 - 24 U 203/19
    Mit Urteil vom 22.08.2013 (V R 37/10) erklärte der Bundesfinanzhof die bisherige Verwaltungspraxis zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen für rechtswidrig, weshalb Bauträger die zunächst von .ihnen an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer für die von ihnen bezogenen Bauieistungen zurückführen könnten.
  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2020 - 24 U 203/19
    Diese Regelung, die als Referentenentwurf schon im März 2014 veröffentlicht wurde; trat als § 27 Abs. 19 UStG am 31.07.2014 in Kraft und ist gemäß Urteilen des BFH vom 23.02.2017 (Az.: V R 16/16 und V R 24/16) verfassungs- und unionsrechtskonform.
  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2020 - 24 U 203/19
    Zuletzt sei zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BGH die konkrete Kenntnis von dem Erstattungsantrag bzw. dieser selbst gar nicht entscheidend für den Verjährungsbeginn sei, sondern der Anspruch mit Eintritt der abstrakten Gefahr für den Zedenten entstehe, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen, d.h. wenn ernsthaft mit einer Änderung der zuvor herrschenden Praxis der Finanzverwaltung hinsichtlich der Anwendung des § 13b UStG habe gerechnet werden müssen (BGH, Urteil vom 17.05.2018, VII ZR 157/17; BGH, Urteil vom 10.01.2019, VII ZR 6/18).
  • BGH, 10.01.2019 - VII ZR 6/18

    Inanspruchnahme einer Tischlerei auf Zahlung eines Umsatzsteuerbetrags aus

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2020 - 24 U 203/19
    Zuletzt sei zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BGH die konkrete Kenntnis von dem Erstattungsantrag bzw. dieser selbst gar nicht entscheidend für den Verjährungsbeginn sei, sondern der Anspruch mit Eintritt der abstrakten Gefahr für den Zedenten entstehe, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen, d.h. wenn ernsthaft mit einer Änderung der zuvor herrschenden Praxis der Finanzverwaltung hinsichtlich der Anwendung des § 13b UStG habe gerechnet werden müssen (BGH, Urteil vom 17.05.2018, VII ZR 157/17; BGH, Urteil vom 10.01.2019, VII ZR 6/18).
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